Termine
Behandlungen werden gemeinsam mit Ihnen geplant. Sie erhalten von Anfang an eine Übersicht über Ihre Termine und werden über Behandlungszeit und Dauer informiert: Ein schöner Aspekt auch für Sie: Wartezeiten werden durch effizientes Terminmanagement minimiert.
Mundhygiene und Prophylaxebehandlung
Dauer ca. 60 Minuten – Nachsorge, Pflege, Entspannung, Politur und Belagentfernung
Kosten, Erstattung, Ratenzahlung und Steuern
Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung sind Umsicht und Kompetenz. Dr. Gerlitz realisiert ästhetisch hochwertige Sanierungen, die Ihnen lange Jahre Gesundheit, Funktionalität und Schönheit bringen. Damit Sie genau wissen, was Sie für Ihr Geld bekommen, erhalten Sie, nach einer ausführlichen Diagnose und persönlicher Besprechung, einen detallierten Heil- und Kostenplan für sich und Ihre Versicherung. Der Heil- und Kostenplan enthält Ihre individuellen Wünsche und alle medizinisch notwendigen Leistungen.
Freies Rechenzentrum
Die Praxis kooperiert mit dem Freien Rechenzentrum. Auf Wunsch können Sie mit diesem Partner individuelle Teil- und Ratenzahlungen vereinbaren. Eine Infobroschüre erhalten Sie in der Praxis.
Erstattung
Die moderne Zahnheilkunde hat sich in den letzen Jahren, wie viele andere Fachgebiete, rasant entwickelt. Die von Dr. Gerlitz praktizierte Zahnheilkunde orientiert sich an modernen Erkenntnissen, neuen Methoden und technischen Neuerungen, die noch vor ein paar Jahren nicht denkbar waren. Dies ist ein großer Vorteil für Sie, Ihre Gesundheit und für die gewünschte Ästhetik. Die Arbeit nach den Methoden der modernen Zahnheilkunde bringt viele moderne und aufwändige Leistungen mit sich, die eine Erstattung von Gesetzlichen Kassen und Privatversicherungen nicht oder nur teilweise garantiert.
Freiwillig gesetzlich versicherte Patienten
Freiwillig gesetzlich versicherte Patienten können Kostenerstattung bei ihrer Versicherung beantragen. Private Rechnungen werden dann von der Versicherung reguliert. Leistungen, die nach dem Gebührenkatalog der gesetzlichen Versicherungen erbracht wurden, werden mit den gesetzlichen Versicherungen abgerechnet. Besondere Wünsche werden nach privaten Gebührenordnungen (GOZ 1987) abgerechnet.
Steuern
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheiten können steuerlich, einkommensmindernd berücksichtigt weden. Das beschreibt das Einkommenssteuergesetz. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater informieren, um über die aktuelle Gesetzgebung aufgeklärt zu sein. Erstinformationen zu Zahnbehandlung und Steuern erhalten Sie auch auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer BLZK (www.blzk.de). Unter der Rubrik "Patienten" bitte "Patienteninfos" anklicken.
Garantie
In unserer Praxis bieten wir Ihnen den besonderen Service einer formellen Garantie an. Viele von uns geplante und durchgeführten Behandlungen können mit einer Gewährleistung ausgestattet werden.